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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Hier treffen die Stimmberechtigten alle wichtigen Entscheide. Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen und durch das Gemeindepräsidium geleitet.

Zur Gemeindeversammlung wird rund 14 Tage vorher eingeladen. Stimmberechtigt in der Gemeinde sind alle Schweizer (Männer und Frauen) mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind.

Die Stimmberechtigten können auch in alle Gemeindeorgane (Behörden usw.) gewählt werden und selbstverständlich auch wählen. Vorbehalten sind besondere gesetzliche Bestimmungen.

Kontakt

Gemeindeschreiberin Marianne Duss
marianne.duss@menznau.ch

Ort

gemäss Botschaft

Aufgaben

Die Aufgaben der Gemeindeversammlung sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben

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