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Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Sie verlassen unsere Gemeinde und die Schweiz? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, bei einem Wegzug ins Ausland sich frühzeit mit uns in Verbindung zu setzten, um steuerliche Angelegenheiten bereits im Voraus zu klären.
Bei ausländischen Staatsbürgern benötigen wir den Ausländerausweis.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung.
Unterlagen
Bei ausländischen Staatsbürgern benötigen wir den Ausländerausweis.
Verfahren
Nachdem wir Ihre Online-Abmeldung erhalten haben, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen bezüglich der steuerrechtlichen Angelegenheit (bei Schweizerbürgern und Ausländern mit Niederlassungsbewilligung).
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.