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Betreuungsgutscheine

In der Gemeinde Menznau werden seit 1. August 2022 Betreuungsgutscheine für Kinder im Vorschulbereich angeboten. Der Vorschulbereich umfasst Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten. Die rechtlichen Grundlagen für die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen bilden die Richtlinien zur Leistung von Beiträgen für die Nutzung von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter (Betreuungsgutscheine) der Gemeinde Menznau.

Weitere Informationen können dem Merkblatt «Betreuungsgutscheine kurz erklärt» entnommen werden. Das Antrags- und Verlängerungsformular sowie das Bestätigungsformular für die Kindertagesstätte oder Tagesfamilien sind in unserem Online-Schalter aufgeschaltet.

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