Inhalt
Auflage Baugesuch Hocher GmbH
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe
Gesuchsteller/in
Hocher GmbH, Seestrasse 4, 6123 Geiss
Grundstück-Nr. / Lage
880 / Seestrasse 4
Gebäude Nr. 421
Einsprachefrist 24. März 2025 bis 14. April 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.