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Teilungsamt

Das Teilungsamt Menznau ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaften sofern der Verstorbene den letzten Wohnsitz in der Gemeinde Menznau hatte. Das Teilungsamt erbringt dabei die der Teilungsbehörde nach Gesetz im Erbrecht zugewiesenen Arbeiten. Darunter fallen Tätigkeiten wie:

 

  • Fragen im Zusammenhang mit Nachlassregelung
  • Feststellung der Erben
  • Sicherungsmassnahmen (Aufnahme des Inventars / allenfalls Siegelung der Erbschaft)
  • Eröffnung von Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen
  • Steuer- / Öffentliches Inventar
  • Eröffnung des Erbganges
  • Erbbescheinigungen
  • Bei Grundstückbesitz - Anmeldung des Erbganges beim Grundbuchamt
  • Amtliche Mitwirkung bei der Erbteilung (Teilungsverträge)
  • Erbschaftssteuerveranlagung

 

Das Teilungsamt ist Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträgen.

Kontakt

Teilungsamt
Wolhuserstrasse 3
6122 Menznau
Tel. 041 494 93 10
gemeindeverwaltung@menznau.ch

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr

 

Personen

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