Inhalt
Gemeindeversammlung
Zur Gemeindeversammlung wird rund 14 Tage vorher eingeladen. Stimmberechtigt in der Gemeinde sind alle Schweizer (Männer und Frauen) mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind.
Die Stimmberechtigten können auch in alle Gemeindeorgane (Behörden usw.) gewählt werden und selbstverständlich auch wählen. Vorbehalten sind besondere gesetzliche Bestimmungen.
Ort
gemäss BotschaftAufgaben
Voraussetzungen
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Datum | Sitzung |
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Datum | Sitzung |
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