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Betreuungsgutscheine (Antrag)

Die familienergänzende Kinderbetreuung umfasst den Vorschulbereich, welcher Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten umfasst. Die rechtlichen Grundlagen für die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen bilden die Richtlinien zur Leistung von Beiträgen für die Nutzung von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter (Betreuungsgutscheine) der Gemeinde Menznau.
 

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