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Abmeldung / Wegzug innerhalb Schweiz
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich spätestens innert 14 Tagen nach dem Wegzug per eUmzug oder mit diesem Online-Formular oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.
Bei ausländischen Staatsbürgern benötigen wir den Ausländerausweis.
Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um steuerliche Angelegenheiten bereits im Voraus zu klären.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung.
Unterlagen
Bei ausländischen Staatsbürgern benötigen wir den Ausländerausweis.
Verfahren
Nachdem wir Ihre Online-Abmeldung erhalten haben, senden wir Ihren Heimatschein direkt an die neue Gemeinde. Falls Sie keinen Heimatschein besitzen, werden wir Sie kontaktieren für die Bestellung eines Heimatscheines.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.