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Todesfall Meldung
Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern von Menznau sind innert zwei Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.
Weitere Informationen können im Leitfaden für Angehörige entnommen werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |