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Heimatausweis / Interimsausweis
Möchten Sie sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter bzw. Wochenaufenthalterin anmelden (z.B. bei einem Studenaufenthalt oder Heimaufenthalt)?
Für die Begründung eines Wochenaufenthalts benötigen Sie einen Heimatausweis / Interimsausweis. Dieser ist von der Wohnsitzgemeinde auszustellen. Der Heimatausweis / Interimsausweis bestätigt, dass der Inhaber in einer anderen Gemeinde niedergelassen ist.
Melden Sie sich für die Ausstellung eines neuen Heimatausweises / Interimsausweises oder die Verlängerung eines bestehenden Heimatausweises / Interimsausweises bei der Einwohnerkontrolle Menznau.
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |
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