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Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Menznau erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Dafür ist die Einbürgerungskommission der Gemeinde Menznau zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne detaillierter über das ordentliche Einbürgerungsverfahren und die dafür notwendigen Anforderungen.
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Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechte | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |