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AHV/IV (Zusatzleistungen)
Je nach Lebenssituation kann es vorkommen, dass die Renten der AHV und der IV oder allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitun des Lebensunterhaltes ausreichen. Betroffene können Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen. Das Anmeldeformular zu den Ergänzungsleistungen erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle. Beim Ausfüllen des Formulars sind wird Ihnen gerne behilflich.
Weitere Informationen sowie die Online-Formulare finden Sie bei der Ausgleichskasse Luzern.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |