Inhalt
Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich spätestens innert 14 Tagen nach dem Wegzug per eUmzug oder per Online-Formular oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.
Bei ausländischen Staatsbürgern benötigen wir den Ausländerausweis.
Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um steuerliche Angelegenheiten bereits im Voraus zu klären.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |