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Auflage Baugesuch RWG-Fontannen

14. Oktober 2024
Auflage Baugesuch RWG-Fontannen

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Bau von zwei Waldweihern

Gesuchsteller/in     
RWG-Fontannen, Burg 1, 6110 Wolhusen

Grundstück-Nr. / Lage                
410 / Äbnetwald

Einsprachefrist                          14. Oktober 2024 bis 4. November 2024

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:2000
Situationsplan 1:2000
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