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Prämienverbilligung
Möchten Sie Prämienverbilligung anmelden und Ihren Anspruch überprüfen lassen?
Die Anmeldung ist bis spätestens Ende Oktober des Vorjahres durchzuführen. Diese kann entweder direkt über die Webseite der Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Menznau durchgeführt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |