Inhalt
Beglaubigungen
Gemeindeschreiberin Marianne Duss nimmt Beglaubigungen vor. Wir empfehlen Ihnen, vorgängig einen Termin zu vereinbaren.
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Die Unterschrift darf erst in Anwesenheit des Beglaubigungsbeamten angebracht werden.
Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |