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Erbschaftssteuern
Abhängig von der grösse des Erbteils und von der Beziehung zwischen Erbe und Erblasser kann eine Erbschaftssteuer geschuldet werden.
Für den Bezug einer allfälligen Erbschaftssteuer ist die Abteilung Sondersteuern verantwortlich. Diese gibt Ihnen gerne detaillierte Auskunft über die Erbschaftssteuer.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sondersteuern | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |